Preise & Wissenswertes

zimmer & Preise

Jedes unserer Häuser ist so einzigartig, wie die Region die man von dort aus entdecken kann.
Die Details zu den Zimmern und Preisen findest du daher auf der jeweiligen Seite:

Anreise

Anreise nach Annaberg

Annarotte 77, 3222 Annaberg
Sollten Sie eine öffentliche Anreise nach Annaberg planen, so muss die Bushaltestelle Annaberg Ortsmitte gewählt werden. Der Bahnhof Annaberg liegt nämlich 6km außerhalb vom Ort!

Anreise nach Bad Großpertholz

3972 Bad Großpertholz 177

Anreise nach Drosendorf

Badstraße 25, 2095 Drosendorf
Bei öffentlicher Anreise bitte die Bushaltestelle Drosendorf Hauptplatz nehmen und von dort geht man dann gute 10min zu Fuß bergab Richtung Freibad.
Sollten Sie mit dem eigens gebuchten Bus anreisen, so bitten wir die Busunternehmen auf das Raabser Tor hin zu weisen. Für große Busse ist die Höhe und Breite des Stadttors oft ein Hindernis und es müsste bereits frühzeitig großräumig umfahren werden. 

Anreise nach Melk

Abt Karl-Straße 42, 3390 Melk
Sollten Sie öffentlich nach Melk reisen, so ist der Bahnhof Melk geradeaus zu verlassen und nach 150m biegen Sie rechts in die Abt-Karl Straße. Dieser folgen Sie nur noch gerade aus bis zur Hausnummer 42.
Bei Anreise mit dem eigens gebuchten Bus oder PKW beachten Sie bitte die Kurzparkzone im gesamten Stadtgebiet und die zu entrichtenden Gebühren.

Anreise nach Tulln

Marc Aurel-Park 1, 3430 Tulln

Vom Bahnhof Tulln sowie vom Bahnhof Tulln Stadt sind es jeweils ca. 10 Gehminuten bis zum Jungen Hotel.

Stornobedingungen

A) Bis spätestens 4 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 4 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Vertragspartner schriftlich eingelangt sein.

B) Innerhalb von 4 Monaten und bis 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 25% des bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Vertragspartner schriftlich eingelangt sein.

C) Innerhalb 1 Monates bis 4 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 50% des bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss spätestens 4 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Vertragspartner schriftlich eingelangt sein.

D) Erfolgt die einseitige Auflösung des Herbergsvertrages später als 4 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, so ist eine Stornogebühr im Ausmaß von 100% des bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen.

E) Das NÖ JHW hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 19.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Der Gast ist in diesem Falle zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt.

F) Bei Reisegruppen sowie Gruppen jeglicher Art wird am Ankunftstag bei einer mehr als 10%igen Unterschreitung der ursprünglich angegebenen Personenanzahl eine Stornogebühr in anteiligem Ausmaß verrechnet. Stornogebühren betreffend den eigentlichen Beherbergungsvertrag bleiben davon unberührt.

G) Dem NÖ JHW obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§1107 ABGB).